Die prozessuale Vertretung von Klientinnen und Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Gerichten ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwältinnen vorbehalten (vgl. die aktuelle Liste der im bernischen Anwaltsregister eingetragenen Anwälte).
Neben der Vertretung vor Gerichten und Behörden sind Anwältinnen aber vor allem qualifizierte Beraterinnen und Berater in allen Fragen des Rechts. Sie beraten Private, Unternehmen und auch Behörden, insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
Damit Sie den für Ihren Fall am besten geeigneten Anwalt finden, steht Ihnen die Onlinesuche zur Verfügung.