Bereits seit 2002 gibt es den Titel «Mediatorin SAV» bzw. «Mediator SAV» für Anwältinnen bzw. Anwälte, welche auf dem Gebiet der Mediation als Methode zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen haben. Voraussetzungen zum Erwerb dieses Titels sind eine vertiefende Ausbildung in Mediation mit einer anwaltsspezifischen Zusatzausbildung, zudem ist eine permanente Weiterbildung erforderlich.
Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) hat zusätzliche Richtlinien für die Mediation erlassen.