Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) regelt, wer als Anwältin oder Anwalt in der gesamten Schweiz tätig sein darf. Gleichzeitig legt es einheitliche berufliche Pflichten fest, welche für die Berufsausübung in der ganzen Schweiz gelten. Das BGFA wird im Kanton Bern durch das Kantonale Anwaltsgesetz (KAG) umgesetzt.