Pikettdienst Strafverteidigung

Hier erhalten Sie unverzüglich und unbürokratisch Hilfe:

Strafverteidigung/Ausschaffungshaft
Postfach 1052
3401 Burgdorf
Telefon 034 423 11 89

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Pikettdienst Strafverteidigung (Art. 158 und 159 StPO)

1. Wer kann sich an den Pikettdienst Strafverteidigung wenden?

  • Verhaftete Personen, Personen in Ausschaffungshaft, ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte
  • Untersuchungsrichter, Haftgerichte, Fremdenpolizei
  • Der Pikettdienst Strafverteidigung ermöglicht im Falle von Strafverfahren und Zwangsmassnahmen im Rahmen des Ausländerrechts praktisch jederzeit die Kontaktnahme mit einer Anwältin.

2. Wie erreichen Sie den Pikettdienst Strafverteidigung?

  • Sie wählen 034 423 11 89, die Nummer des Sekretariats des Bernischen Anwaltsverbandes, von wo aus Ihnen rasch ein Anwalt vermittelt wird. Das Sekretariat ist besetzt von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr; Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr.
  • Wenn Sie sich in Haft befinden: Verlangen Sie, dass man Ihnen Gelegenheit gibt, den Pikettdienst anzurufen.
  • Sie erreichen uns auch schriftlich unter folgender Adresse: Sekretariat Bernischer Anwaltsverband, Postfach 1052, 3401 Burgdorf.

3. Was unternimmt der Pikettdienst Strafverteidigung?

  • nimmt sofort Kontakt auf mit der Strafverfolgungsbehörde/Fremdenpolizei
  • nimmt Einsicht in die Akten
  • besucht die verhaftete Person
  • klärt ab, ob die Anordnung der Untersuchungshaft rechtmässig ist
  • vertritt die verhaftete Person in einem Haftprüfungsverfahren
  • prüft die Einsetzung eines amtlichen Anwaltes

4. Wie viel kostet der Pikettdienst Strafverteidigung?

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können sich die Pikettanwälte als amtliche Anwälte einsetzen lassen und werden diesfalls auch vom Staat bezahlt. Sind die Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege oder amtliche Verteidigung nicht erfüllt, vereinbaren Sie das Honorar für die Strafverteidigung direkt mit Ihrer Anwältin.

5. Rechte der Verhafteten

Jede verhaftete Person hat das Recht

  • die Aussage zu verweigern oder nur in Anwesenheit eines Anwaltes Aussagen zu machen
  • jederzeit mit einer Anwältin Kontakt aufzunehmen
  • auf richtiger und vollständiger Protokollierung der Aussagen zu bestehen
  • jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen
  • anlässlich der ersten Befragung den Grund der Verhaftung zu erfahren.

6. Wer steht hinter dem Pikettdienst Strafverteidigung?

  • Der Pikettdienst Strafverteidigung ist eine Dienstleistung des Bernischen Anwaltsverbandes (BAV) in Zusammenarbeit mit den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB).
  • Ihm sind über 100 praktizierende Anwälte angeschlossen, die sich in ihrer praktischen Tätigkeit mit Strafrecht und Ausländerrecht beschäftigen.